Allgemeine Bedingungen
Der Spieler/die Spielerin - im Fall von Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter - erklärt sich hiermit einverstanden, dass er/sie auf eigene Gefahr am Probetraining teilnimmt. Es liegt während dieser Zeit kein Versicherungsschutz durch den Rennweger SV vor. Bei Unfällen und Verletzungen übernimmt der Rennweger SV keine Haftung, auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden. Jegliche Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Über bekannte Krankheiten und Einschränkungen erteilt der Spieler/die Spielerin - im Fall von Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter - selbständig Auskunft vor der Teilnahme am Probetraining. Spätestens mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft beim Rennweger SV erlischt diese Einverständniserklärung und es tritt der Versicherungsschutz des Vereins, bzw. des Dachverbandes ein.